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пятница, 12 апреля 2019 г.
Paar zu lebenslanger Haft verurteilt
Doppelmord von Schnaittach
Mitte Dezember 2017 wurdem Ingo P.s Eltern vermisst gemeldet -
im Januar wurden die beiden gefunden: eingemauert in der Garage neben
ihrem Haus. (Foto: dpa)
Im Doppelmordprozess von Schnaittach sind die beiden Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige Ingo P. und
seine drei Jahre jüngere Frau, Stephanie P., gemeinschaftlich die
Eltern von Ingo P. umbrachten.
Stephanie P. soll ihren Mann zu der Tat angestiftet haben, weil sie ihn für sich alleine haben wollte.
Wegen der Ermordung der Eltern des Mannes muss ein Paar aus dem
mittelfränkischen Schnaittach lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht
Nürnberg-Fürth verurteilte den 26-jährigen Informatiker und seine drei
Jahre jüngere Frau zu jeweils lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Leichen
der Opfer hatte die Polizei einige Wochen nach der Tat eingemauert in
einem Nebenraum im Anwesen der Eltern entdeckt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sohn in der Nacht auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer erschlagen hatte. Danach tötete er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer.
Die gelernte Kinderpflegerin war nach Überzeugung des Gerichts
zwar in der Tatnacht nicht im Haus der Eltern des Mannes. Jedoch
handelten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts
gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung
der Bluttat beteiligt gewesen sei. Sie habe ihren Mann zu der Tat
angestiftet, weil sie eine Heirat und ihren Einzug in das Haus seiner
Eltern davon abhängig gemacht habe, "dass die Eltern nicht mehr da"
seien, sagte Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger. Mit dieser
Drohung habe die Angeklagte ihren Verlobten gezwungen, seine Eltern zu
ermorden, weil sie den 26-Jährigen "für sich allein haben wollte".
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zusätzlich
gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und für ihn
die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dem folgte das Gericht nicht.
Die Verteidigung hatte verlangt, die Angeklagten von der
Mordanklage freizusprechen und allenfalls gegen den Angeklagten eine
befristete Freiheitsstrafe wegen Totschlags zu verhängen. Für eine
Tatbeteiligung der Frau gebe es keine Beweise, hatte Verteidiger
Alexander Seifert in seinem Plädoyer gesagt.
An 15 Verhandlungstagen mussten sich Ingo P. und seine Frau vor Gericht verantworten, etwa 60
Zeugen und ein knappes Dutzend Sachverständige wurden in dieser Zeit
gehört. Ob die Anwälte der Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft nach
dem Urteil in Revision gehen, sagten sie zunächst nicht.
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