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четверг, 9 мая 2019 г.

Barley geht Papst-Erlass zu Missbrauchsfällen nicht weit genug

Katholische Kirche 


Deutschlands Justizministerin Katarina Barley geht der Erlass des Papstes nicht weit genug.
(Foto: AP)
 
  • Papst Franziskus zieht Konsequenzen aus den weltweiten Missbrauchsskandalen der katholischen Kirche.
  • In Zukunft müssen alle Fälle von sexuellem Missbrauch gemeldet werden - allerdings nicht an staatliche Stellen.
  • Das Dekret regelt außerdem das Verfahren, wenn Geistliche in gehobenen Positionen des Missbrauchs oder der Vertuschung beschuldigt werden.
  • Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) fordert, bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch unmittelbar Strafanzeige zu stellen.
Papst Franziskus hat für die gesamte katholische Kirche eine Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen. Für Kleriker und Ordensleute werde ab Juni die Verpflichtung eingeführt, innerhalb der Kirche Missbrauchsfälle umgehend anzuzeigen, teilte der Vatikan mit. Darunter fallen sexuelle Handlungen "unter Gewalt oder Drohung oder durch Amtsmissbrauch", sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder einer schutzbedürftigen Person und Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Auch die Vertuschung von Missbrauch stellt das Dekret unter Strafe.
"Während diese Verpflichtung bis dato in einem gewissen Sinne dem persönlichen Gewissen überlassen war, wird sie nunmehr zu einer universell gültigen Rechtsvorschrift", erklärte ein Sprecher des Vatikans. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten. Eine Meldepflicht an staatliche Stellen ist allerdings nicht vorgesehen.

Das hat umgehend Kritik ausgelöst. So fordert Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), dass die katholische Kirche bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch umgehend Strafanzeige stellt, und solche Fälle nicht nur intern erfasst. "Die schrecklichen Missbrauchstaten sind keine interne Angelegenheit der katholischen Kirche", sagte Barley. Jeder Fall müsse von einem Strafgericht beurteilt werden, zudem müssten Staatsanwaltschaften die Chance bekommen, zu ermitteln. Sinst bleibe die "Mauer des Schweigens" erhalten, die den Missbrauch zuletzt jahrzehntelang verschleiert habe. Nur die umfassende Aufklärung aller noch nicht verjährten Taten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte könne das ändern.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßte die verschärften Normen als weitere wichtige Maßnahme zur Bekämpfung sexueller Gewalt. Andes als Barley äußerte Rörig Verständnis dafür, dass es keine automatische staatliche Meldepflicht gebe. Die Leitlinien gälten für die Weltkirche, und nicht in allen Ländern gebe es rechtsstaatliche Standards.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat angekündigt, zu prüfen, ob der Erlass des Papstes Auswirkungen auf ihre eigenen Leitlinien hat. Die Regeln zeigten, dass der Vatikan "den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch kirchliche Amtsträger noch konsequenter und präziser als bisher weiterführen will", sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann.

Kirchliche Autoritäten müssen Betroffenen und "mit Würde und Respekt" begegnen

Der Erlass des Papstes wird mit dem Sechsten Gebot begründet, das Ehebruch untersagt. Das Dokument verfügt auch, dass kirchliche Autoritäten Betroffenen und ihren Familien "mit Würde und Respekt" begegnen müssen. Ihnen soll künftig medizinische, therapeutische und psychologische Betreuung angeboten werden.
In dem apostolischen Schreiben "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) heißt es zudem, die katholischen Diözesen in aller Welt müssten bis spätestens Juni kommenden Jahres "ein oder mehrere dauerhafte und der Öffentlichkeit leicht zugängliche" Anlaufstellen für Anzeigen einrichten.
Außerdem regelt der Papst per Dekret, wie zu verfahren ist, wenn leitende Geistliche, Ordensobere, Bischöfe oder Kardinäle des Missbrauchs oder der Vertuschung beschuldigt werden. Bei Vorwürfen gegen Bischöfe sind künftig zunächst die ihnen übergeordneten Bischöfe für Ermittlungen zuständig. Solche Untersuchungen müssen dem Erlass zufolge innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Binnen eines Monats nach Erhalt der ersten Meldung ist der Heilige Stuhl über den Stand der Ermittlungen zu informieren.
Nach Abschluss der Untersuchung müssen alle Akten an die Glaubenskongregation im Vatikan übergeben werden, die dann ein Verfahren einleitet. Der Papst betont in dem Erlass, dass auch Laien mit spezifischen Kompetenzen in die Ermittlungen einbezogen werden können.
Die katholische Kirche steckt seit Jahren wegen Missbrauchsskandalen in vielen Ländern der Welt - auch in Deutschland - in einer ihrer schwersten Krisen. Während des Pontifikats von Franziskus' Vorgänger Benedikt XVI. kam ans Licht, dass sich massenhaft Geistliche an Kindern vergangen hatten und von Oberen gedeckt wurden. Franziskus stand nun stark unter Druck, seinen Worten von einer "Null Toleranz"-Politik auch Taten folgen zu lassen.
Das nun veröffentlichte sogenannte "Motu proprio" (apostolisches Schreiben) ist eine Konsequenz aus dem Anti-Missbrauchs-Gipfel, zu dem der Papst Ende Februar die Vorsitzenden aller Bischofskonferenz in den Vatikan geladen hatte. Danach war kritisiert worden, dass der Pontifex keine umfassenden Schritte im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern unternommen hatte. Zuletzt stellte Franziskus einzig für den kleinen Staat der Vatikanstadt - in dem kaum Kinder leben - entsprechende Regeln auf.

https://www.sueddeutsche.de/politik/kirche-papst-franziskus-missbrauch-1.4439362?sc_src=email_709787&sc_lid=77250681&sc_uid=H4d5kvO9dN&sc_llid=37238&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fkirche-papst-franziskus-missbrauch-1.4439362&utm_campaign=Espresso+am+Abend+9.5.2019
 

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