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четверг, 9 мая 2019 г.
Barley geht Papst-Erlass zu Missbrauchsfällen nicht weit genug
Katholische Kirche
Deutschlands Justizministerin Katarina Barley geht der Erlass des Papstes nicht weit genug. (Foto: AP)
Papst Franziskus zieht Konsequenzen aus den weltweiten Missbrauchsskandalen der katholischen Kirche.
In Zukunft müssen alle Fälle von sexuellem Missbrauch gemeldet werden - allerdings nicht an staatliche Stellen.
Das Dekret regelt außerdem das Verfahren, wenn Geistliche in
gehobenen Positionen des Missbrauchs oder der Vertuschung beschuldigt
werden.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) fordert, bei Hinweisen
auf sexuellen Missbrauch unmittelbar Strafanzeige zu stellen.
Papst Franziskus hat für die gesamte katholische Kirche eine
Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs erlassen. Für Kleriker und
Ordensleute werde ab Juni die Verpflichtung eingeführt, innerhalb der
Kirche Missbrauchsfälle umgehend anzuzeigen, teilte der Vatikan mit.
Darunter fallen sexuelle Handlungen "unter Gewalt oder Drohung oder
durch Amtsmissbrauch", sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder einer
schutzbedürftigen Person und Herstellung, Besitz und Verbreitung von
Kinderpornografie. Auch die Vertuschung von Missbrauch stellt das Dekret
unter Strafe.
"Während diese Verpflichtung bis dato in einem gewissen Sinne dem
persönlichen Gewissen überlassen war, wird sie nunmehr zu einer
universell gültigen Rechtsvorschrift", erklärte ein Sprecher des
Vatikans. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten. Eine Meldepflicht
an staatliche Stellen ist allerdings nicht vorgesehen.
Das hat umgehend Kritik ausgelöst. So fordert Bundesjustizministerin
Katarina Barley (SPD), dass die katholische Kirche bei Hinweisen auf
sexuellen Missbrauch umgehend Strafanzeige stellt, und solche Fälle
nicht nur intern erfasst. "Die schrecklichen Missbrauchstaten sind keine
interne Angelegenheit der katholischen Kirche", sagte Barley. Jeder
Fall müsse von einem Strafgericht beurteilt werden, zudem müssten
Staatsanwaltschaften die Chance bekommen, zu ermitteln. Sinst bleibe die
"Mauer des Schweigens" erhalten, die den Missbrauch zuletzt
jahrzehntelang verschleiert habe. Nur die umfassende Aufklärung aller
noch nicht verjährten Taten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte
könne das ändern.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm
Rörig, begrüßte die verschärften Normen als weitere wichtige Maßnahme
zur Bekämpfung sexueller Gewalt. Andes als Barley äußerte Rörig
Verständnis dafür, dass es keine automatische staatliche Meldepflicht
gebe. Die Leitlinien gälten für die Weltkirche, und nicht in allen
Ländern gebe es rechtsstaatliche Standards.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat angekündigt, zu prüfen, ob der
Erlass des Papstes Auswirkungen auf ihre eigenen Leitlinien hat. Die
Regeln zeigten, dass der Vatikan "den Kampf gegen den sexuellen
Missbrauch durch kirchliche Amtsträger noch konsequenter und präziser
als bisher weiterführen will", sagte der Missbrauchsbeauftragte der
Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann.
Kirchliche Autoritäten müssen Betroffenen und "mit Würde und Respekt" begegnen
Der Erlass des Papstes wird mit dem Sechsten Gebot begründet, das
Ehebruch untersagt. Das Dokument verfügt auch, dass kirchliche
Autoritäten Betroffenen und ihren Familien "mit Würde und Respekt"
begegnen müssen. Ihnen soll künftig medizinische, therapeutische und
psychologische Betreuung angeboten werden.
In dem apostolischen Schreiben "Vos estis lux mundi" (Ihr seid
das Licht der Welt) heißt es zudem, die katholischen Diözesen in aller
Welt müssten bis spätestens Juni kommenden Jahres "ein oder mehrere
dauerhafte und der Öffentlichkeit leicht zugängliche" Anlaufstellen für
Anzeigen einrichten.
Außerdem regelt der Papst per Dekret, wie zu verfahren ist, wenn
leitende Geistliche, Ordensobere, Bischöfe oder Kardinäle des
Missbrauchs oder der Vertuschung beschuldigt werden. Bei Vorwürfen gegen
Bischöfe sind künftig zunächst die ihnen übergeordneten Bischöfe für
Ermittlungen zuständig. Solche Untersuchungen müssen dem Erlass zufolge
innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Binnen eines Monats nach
Erhalt der ersten Meldung ist der Heilige Stuhl über den Stand der
Ermittlungen zu informieren.
Nach Abschluss der Untersuchung müssen alle Akten an die
Glaubenskongregation im Vatikan übergeben werden, die dann ein Verfahren
einleitet. Der Papst betont in dem Erlass, dass auch Laien mit
spezifischen Kompetenzen in die Ermittlungen einbezogen werden können.
Die katholische Kirche steckt seit Jahren wegen
Missbrauchsskandalen in vielen Ländern der Welt - auch in Deutschland -
in einer ihrer schwersten Krisen. Während des Pontifikats von
Franziskus' Vorgänger Benedikt XVI. kam ans Licht, dass sich massenhaft
Geistliche an Kindern vergangen hatten und von Oberen gedeckt wurden.
Franziskus stand nun stark unter Druck, seinen Worten von einer "Null
Toleranz"-Politik auch Taten folgen zu lassen.
Das nun veröffentlichte sogenannte "Motu proprio" (apostolisches
Schreiben) ist eine Konsequenz aus dem Anti-Missbrauchs-Gipfel, zu dem
der Papst Ende Februar die Vorsitzenden aller Bischofskonferenz in den
Vatikan geladen hatte. Danach war kritisiert worden, dass der Pontifex
keine umfassenden Schritte im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern
unternommen hatte. Zuletzt stellte Franziskus einzig für den kleinen
Staat der Vatikanstadt - in dem kaum Kinder leben - entsprechende
Regeln auf.
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