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среда, 7 августа 2019 г.
Säugling totgeprügelt: Mehr als 14 Jahre Haft für Vater
Kempten
Der 22-jährige Täter, der seinen acht Monate alten Sohn getötet hat, steht im Landgericht Kempten in der Anklagebank. (Foto: dpa)
Ein 22-Jähriger muss 14 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er sein acht Monate altes Baby ermordet hat.
Die Kammer des Landgerichts Kempten sah es als erwiesen an, dass
der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt und das Baby
qualvoll misshandelt hatte.
Der Mann stand während der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana.
Weil er seinen acht Monate alten Säugling getötet hat, ist ein Vater vom Landgericht Kempten zu einer Haftstrafe von 14
Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. "In menschenverachtender
und brutalster Weise wurde ein Kind zu Tode gebracht", sagte der Richter
bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die Kammer sah es als erwiesen
an, dass der 22-Jährige aus niedrigen Beweggründen gehandelt und das
Baby qualvoll misshandelt hatte. Er wurde wegen Mordes verurteilt.
Es fühle sich an "wie ein böser Traum, so irreal", zitiert die
Anwältin der Mutter ihre Mandantin im Plädoyer. Die junge Frau ist
Nebenklägerin im Verfahren, sie sitzt somit dem Mörder ihres Sohnes
gegenüber. Die beiden waren seit ihrer Jugend ein Paar, der Sohn ein
Wunschkind. Nun streifen sich ihre Blicke nur flüchtig. Die 20-Jährige
habe sich entschieden, beim Prozess dabei zu sein, weil sie sich
Antworten erhoffe, sagt die Anwältin. "Antworten auf die Fragen: Was
genau ist passiert? Und warum?" Doch der Angeklagte schweigt zur Tat.
Der Deutsche verfolgt den Prozess meist mit gesenktem Kopf.
An jenem Abend im August vor einem Jahr bittet die Mutter den
Angeklagten, auf den Sohn in ihrer Wohnung in Kaufbeuren (Landkreis
Ostallgäu) aufzupassen. Sie will zum Sport und dann eine Freundin
besuchen. Das Paar hat sich wenige Tage vorher getrennt. Eine Stunde
später ruft ihr Ex-Freund auf dem Handy an: Er habe dem Bub wehgetan.
Die Frau eilt nach Hause und findet den schwer verletzten Jungen
bewusstlos, nur noch mit Schnappatmung.
Eine solche Schwere der Verletzungen habe auch der Gutachter in
seiner 30-jährigen Laufbahn kaum erlebt. Die Gitterstäbe haben Hämatome
im Gesicht hinterlassen, die Schlüsselbeine sind durch das Quetschen an
den Körper gebrochen, Bissverletzungen. Vermutlich war das Kind schnell
bewusstlos und hat die Schmerzen nicht mehr gespürt. Zwei Tage dauert
der Todeskampf, bis der Junge durch "Absterben des Gehirns", wie es der
Richter formuliert, im Krankenhaus stirbt.
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