BKA-Gesetz
Seit den Anschlägen vom 11. September sind ständig neue Gesetze erlassen worden. Nun räumt das Bundesverfassungsgericht auf: Mit dem Urteil zum BKA-Gesetz baut es den Schutz der Bürger aus.
Es ist ein großes Urteil. Es schützt den Bürger vor zu viel Überwachung, es schützt ihn vor digitaler Inquisition, es schützt ihn vor Observationsexzessen. Es unterbindet dabei aber nicht die wirksame Terrorbekämpfung; das Urteil sorgt dafür, dass bei der Terrorbekämpfung rechtsstaatliche Regeln gelten. Das Urteil schützt den Rechtsstaat davor, dass die Sicherheitsgesetze ihn ersticken.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur ein Urteil zum BKA-Gesetz, also nicht einfach nur zum Gesetz über das Bundeskriminalamt. Die Bedeutung dieses ungewöhnlich ausführlichen und ungewöhnlich detaillierten Urteils geht weit, sehr weit über dieses Gesetz hinaus. Es handelt sich um ein Leiturteil zur inneren Sicherheit, es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das alle Formen und Mittel staatlicher Überwachung betrifft: Die Telefonüberwachung, die Rasterfahndung, die Observation von Wohnungen mit Wanzen und Kameras, die Online-Durchsuchung von Computern, also Lausch- und Spähangriffe jeder Art.
Das Bundesverfassungsgericht schreibt ein Generalskript zu all diesen Grundrechtseingriffen, es destilliert aus den vielen Entscheidungen zu Sicherheitsgesetzen, die es seit 9/11 gefällt hat, ein Konzentrat - einen allgemeinen Teil, der nicht nur bei der Überarbeitung des BKA-Gesetzes, sondern auch bei allen anderen Sicherheitsgesetzen zu beachten ist. Das Urteil könnte an vielen Stellen noch viel konkreter sein; aber es ist konkret genug, um klarzumachen, dass das BKA-Gesetz und die bisherige Sicherheitsgesetzgebung hinten und vorne ungenügend sind.
Полная версия: http://www.sueddeutsche.de/digital/bka-gesetz-verfassungsgericht-erzwingt-grosse-inventur-der-sicherheitsgesetze-1.2957875?utm_source=Maileon&utm_medium=email&utm_campaign=SZ+ESPRESSO+AM+ABEND+Mi+20.04.&utm_content=http%3A%2F%2Fwww.sueddeutsche.de%2Fdigital%2Fbka-gesetz-verfassungsgericht-erzwingt-grosse-inventur-der-sicherheitsgesetze-1.2957875&utm_term=html
Seit den Anschlägen vom 11. September sind ständig neue Gesetze erlassen worden. Nun räumt das Bundesverfassungsgericht auf: Mit dem Urteil zum BKA-Gesetz baut es den Schutz der Bürger aus.
Es ist ein großes Urteil. Es schützt den Bürger vor zu viel Überwachung, es schützt ihn vor digitaler Inquisition, es schützt ihn vor Observationsexzessen. Es unterbindet dabei aber nicht die wirksame Terrorbekämpfung; das Urteil sorgt dafür, dass bei der Terrorbekämpfung rechtsstaatliche Regeln gelten. Das Urteil schützt den Rechtsstaat davor, dass die Sicherheitsgesetze ihn ersticken.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur ein Urteil zum BKA-Gesetz, also nicht einfach nur zum Gesetz über das Bundeskriminalamt. Die Bedeutung dieses ungewöhnlich ausführlichen und ungewöhnlich detaillierten Urteils geht weit, sehr weit über dieses Gesetz hinaus. Es handelt sich um ein Leiturteil zur inneren Sicherheit, es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das alle Formen und Mittel staatlicher Überwachung betrifft: Die Telefonüberwachung, die Rasterfahndung, die Observation von Wohnungen mit Wanzen und Kameras, die Online-Durchsuchung von Computern, also Lausch- und Spähangriffe jeder Art.
Das Bundesverfassungsgericht schreibt ein Generalskript zu all diesen Grundrechtseingriffen, es destilliert aus den vielen Entscheidungen zu Sicherheitsgesetzen, die es seit 9/11 gefällt hat, ein Konzentrat - einen allgemeinen Teil, der nicht nur bei der Überarbeitung des BKA-Gesetzes, sondern auch bei allen anderen Sicherheitsgesetzen zu beachten ist. Das Urteil könnte an vielen Stellen noch viel konkreter sein; aber es ist konkret genug, um klarzumachen, dass das BKA-Gesetz und die bisherige Sicherheitsgesetzgebung hinten und vorne ungenügend sind.
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