ZDF-Moderator
Zudem regelt Paragraf 104a des Strafgesetzbuches die Voraussetzungen, damit ein Verfahren wegen Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter eingeleitet werden kann: Dazu müsste die türkische Regierung ein sogenanntes Strafverlangen vorlegen und "die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung" erteilen. Diese Bedingungen sind laut Deutschler bisher nicht erfüllt.
Der Tagesspiegel hatte zuvor unter Berufung auf Regierungskreise geschrieben, es sei unwahrscheinlich, dass ein Strafverfahren gegen Böhmermann eröffnet werde. Nach dem Telefonat Merkels mit Davutoğlu sei es wahrscheinlich, dass die Türkei auf den nötigen Antrag auf Strafverfolgung verzichte.
http://www.sueddeutsche.de/politik/zdf-moderator-jetzt-beschaeftigt-sich-der-staatsanwalt-mit-boehmermanns-erdoan-gedicht-1.2936580?utm_source=Maileon&utm_medium=email&utm_campaign=SZ+ESPRESSO+AM+ABEND+Mi.+06.04.16&utm_content=http%3A%2F%2Fwww.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fzdf-moderator-jetzt-beschaeftigt-sich-der-staatsanwalt-mit-boehmermanns-erdoan-gedicht-1.2936580&utm_term=html
- Ein Gedicht von ZDF-Moderator Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan beschäftigt die Staatsanwaltschaft.
- Zahlreiche Privatpersonen haben Anzeige gegen Böhmermann erstattet.
- Zu einem Verfahren kommt es aber nur, wenn die Türkei einen offiziellen Antrag stellt.
Zudem regelt Paragraf 104a des Strafgesetzbuches die Voraussetzungen, damit ein Verfahren wegen Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter eingeleitet werden kann: Dazu müsste die türkische Regierung ein sogenanntes Strafverlangen vorlegen und "die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung" erteilen. Diese Bedingungen sind laut Deutschler bisher nicht erfüllt.
"Höchstwahrscheinlich" strafbar
Zuvor war eine interne juristische Prüfung des Auswärtigen Amtes laut einem Bericht des Tagesspiegel zu dem Ergebnis gekommen, dass Böhmermann sich mit dem Gedicht "höchstwahrscheinlich" strafbar gemacht habe. Nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden, wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt.
Böhmermann hatte das Gedicht in seiner Sendung "Neo
Magazin Royale" vorgetragen und den türkischen Präsidenten darin mit
einer Reihe antimuslimischer Vorurteile geschmäht. Das ZDF nahm den Ausschnitt der Sendung später aus der Mediathek, weil er "nicht den Qualitätsansprüchen des Senders" genüge.
Die interne Prüfung des Auswärtigen Amtes soll am Sonntag in einer
Krisensitzung im Ministerium vorgestellt worden sein, schreibt der Tagesspiegel. Am Abend desselben Tages sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel
dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoğlu in einem Telefonat, dass
Böhmermanns Gedicht "bewusst verletzend" und die Meinungsfreiheit nicht
schrankenlos sei. Das Auswärtige Amt wollte den Bericht auf Nachfrage
nicht bestätigen.Der Tagesspiegel hatte zuvor unter Berufung auf Regierungskreise geschrieben, es sei unwahrscheinlich, dass ein Strafverfahren gegen Böhmermann eröffnet werde. Nach dem Telefonat Merkels mit Davutoğlu sei es wahrscheinlich, dass die Türkei auf den nötigen Antrag auf Strafverfolgung verzichte.
Proteste in Istanbul
Zwei Reporter des ARD-Studios in Istanbul berichteten privat auf Twitter, dass in Istanbul etwa 150 Menschen gegen das Gedicht protestieren.http://www.sueddeutsche.de/politik/zdf-moderator-jetzt-beschaeftigt-sich-der-staatsanwalt-mit-boehmermanns-erdoan-gedicht-1.2936580?utm_source=Maileon&utm_medium=email&utm_campaign=SZ+ESPRESSO+AM+ABEND+Mi.+06.04.16&utm_content=http%3A%2F%2Fwww.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fzdf-moderator-jetzt-beschaeftigt-sich-der-staatsanwalt-mit-boehmermanns-erdoan-gedicht-1.2936580&utm_term=html
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