Steuer- und Beitragszahler profitieren im kommenden
Jahr von neuen Regelungen. Hier die exklusiv für die SZ berechneten
Veränderungen in den einzelnen Einkommensklassen.
Im kommenden Jahr werden alle Steuerzahler sowie
Familien mit minderjährigen Kindern oder Kindern in Ausbildung mehr Geld
in der Tasche haben als bisher. Die jährlichen Entlastungen liegen
zwischen mehr als 500 Euro für kinderlose Singles und etwas mehr als 1000
Euro bei Familien mit zwei Verdienern und zwei Kindern. Das geht aus
Berechnungen hervor, die der Steuerprofessor Frank Hechtner von der TU
Kaiserslautern für die Süddeutsche Zeitung erstellt hat.
Hechtner hat dabei sowohl die Veränderungen bei
den Sozialabgaben als auch beim Kindergeld und der
Einkommensteuer berücksichtigt.
Die ganz große Entlastung bleibt trotz der
andauernden Haushaltsüberschüsse in Bund und Ländern und in den meisten
Sozialkassen aus. "Die unterschiedlichen Maßnahmen führen zu spürbaren
Entlastungen, insbesondere für Familien mit Kindern", sagt Hechtner. Er
findet aber, dass die große Koalition hinter den Möglichkeiten
zurückbleibt - und nachbessern sollte. "Angesichts der weiterhin guten
Haushaltslage bleibt die Diskussion über zusätzliche Entlastungen."
Die Bundesregierung hat auf eine große Steuerreform verzichtet und will erst 2021 beginnen, den Solidaritätszuschlag abzubauen. Sie hat lediglich ein Familienentlastungsgesetz
beschlossen, das sie als kleine Steuerreform preist. Tatsächlich werden
in diesem Gesetz vor allem Vorgaben umgesetzt, die jede Bundesregierung
erfüllen muss. Nur bei den Vergünstigungen für Kinder geht die
Koalition über das geforderte Minimum hinaus.
So ist der Gesetzgeber verpflichtet, regelmäßig die Höhe des steuerlich freizustellenden Existenzminimums anzupassen. Außerdem muss die Bundesregierung den Einfluss der Inflation auf die Steuertarife
prüfen und diese so ändern, dass Lohnerhöhungen nicht durch das
Zusammenspiel von Inflation und steigenden Steuertarifen
aufgezehrt werden.
Im kommenden Jahr wird der steuerliche Grundfreibetrag bei 9168 Euro liegen, das sind 168 Euro mehr als im ablaufenden Jahr. Das Existenzminimum für Kinder
wird analog zur Erhöhung des Kindergeldes angepasst - und damit stärker
als gesetzlich erforderlich. Das geht auf ein Versprechen der großen
Koalition zurück und ist im Regierungsprogramm verankert. Der Kinderfreibetrag steigt pro Elternteil um 96 Euro auf dann 2490
Euro pro Kind. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages ist so konzipiert,
dass sie ökonomisch der vollen Jahreswirkung des ebenfalls erhöhten
Kindergeldes entspricht. Das Kindergeld steigt vom 1. Juli 2019 an um jeweils zehn Euro pro Kind und Monat und damit deutlich stärker als im 12. Existenzminimumbericht gefordert.
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen ändern sich
unterschiedlich. Entlastungen bei der Kranken- und bei der
Arbeitslosenversicherung werden teilweise durch die steigenden Beiträge
zur Pflegeversicherung aufgehoben.
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