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четверг, 17 января 2019 г.
Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Neonazigruppe
Rechtsextremismus
Polizeibeamte begleiten mehrere Teilnehmer eines rechten Aufmarsches im Mai 2017 in Halle. (Foto: Jens Schluete/ picture alliance)
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt seit März 2018 wegen rechten Terrors gegen die Neonazi-Truppe "Aryans".
Sie hat im März 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte eingeleitet.
Von Susanne Höll, Reiko Pinkert und Annette Ramelsberger
Sie verabreden sich regelmäßig, werfen sich ihre schwarzen
Pullover über und fahren los: zu rechten Demonstrationen im ganzen
Bundesgebiet, mal nach Dortmund, mal nach Halle. Dann marschieren sie
auf, die "Aryans" - so nennen sie sich selbst. Auf ihren Pullovern
prangt dieser Name, hinten steht noch: "Support your race" (Unterstütze
deine Rasse).
Die selbsternannten Arier lassen keinen Zweifel an ihrer
Gesinnung. Wie eine Schutztruppe stellen sich die gewaltbereiten
Neonazis vor Gegendemonstranten, manchmal schlagen sie auch zu oder
werfen mit Steinen. So wie im Fall eines ihrer führenden Köpfe, Carsten
M., der gerade in Halle vor Gericht steht, weil er zwei harmlose
Wanderer am 1. Mai 2017 mit einem
Starkstromkabel geschlagen und am Kopf verletzt hat. Damals hatten zehn
Mitglieder der "Aryans" in zwei Autos Gegendemonstranten verfolgt und
dann unbeteiligte Personen angegriffen. Carsten M. gilt als einer der
ideologischen Köpfe der Neonazigruppe.
Gegen Carsten M., ein Mitglied der Gruppe, wird derzeit in Halle verhandelt
Während die Staatsanwaltschaft Halle in diesem Fall von einem
"typischen Alltagsgeschäft" ausgeht, wird nun bekannt: Die
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hält das nicht für kriminellen Alltag,
sondern ermittelt schon seit März 2018 wegen rechten Terrors gegen die "Aryans". Sie hat nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung im März 2018
ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte eingeleitet - wegen
Paragraf 129a Strafgesetzbuch, also wegen der Bildung einer
terroristischen Vereinigung. Im Fokus steht auch Carsten M., gegen den
derzeit in Halle verhandelt wird. Bereits im September wurde bei den
Verdächtigen in Aschaffenburg, Darmstadt und anderen Orten in Hessen
durchsucht. In Haft wurde jedoch niemand genommen.
Neben Carsten S. ist auch dessen Freundin Martina H., 42,
in Halle angeklagt. In dem Verfahren gegen sie kam heraus, dass ihr ein
Polizist, der früher in Hessen Dienst tat, interne Informationen aus
dem Polizeicomputer über ihren rechtsradikalen Freund gegeben
haben soll.
Dieser Polizist wird wohl alsbald von der Staatsanwaltschaft
Darmstadt wegen Geheimnisverrats angeklagt. Das verlautete am Donnerstag
am Rande einer Sondersitzung des Innenausschusses im hessischen
Landtag. Innenminister Peter Beuth (CDU) bekräftigte in der Sitzung, es
gebe nach dem Wissen der hessischen Sicherheitsbehörden bislang keine
Hinweise, dass der inzwischen in der niedersächsischen Polizei tätige
Beamte aus rechtsextremer Gesinnung gehandelt habe. Vielmehr habe er die
ihm seit Längerem bekannte Frau vor dem Mitangeklagten warnen wollen.
Hinweise auf Verbindungen dieses Polizisten zu anderen hessischen
Beamten, die rechtsextremer Umtriebe verdächtigt werden, gebe es nicht.
In Niedersachsen läuft gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren, das
jedoch bis zum Ausgang des Strafverfahrens ruht.
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